Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG
AGB im Überblick
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG (im Folgenden „FRD“), die die Beförderung von Personen und deren Gepäck namens oder im Auftrag der FRD zum Gegenstand haben.
Dazu zählen alle Fahrten im Rahmen des genehmigten Linienverkehrs, insbesondere auf der Strecke Freiburg – Flughafen Basel/Mulhouse – Freiburg (Airportbuslinie), sowie andere generell oder individuell beauftragte Fahrten.
Vertragspartnerin der FRD ist im Linienverkehr der Fahrgast und bei Beförderungsaufträgen durch Unternehmer/Auftraggeber für eine Vielzahl von Personen der Unternehmer/Auftraggeber.
In solchen Fällen verpflichtet sich der Unternehmer/Auftraggeber hiermit gegenüber der FRD, seine Fahrgäste über diese Bedingungen zu unterrichten und diese zu deren Einhaltung zu verpflichten.
Sollte das Unternehmen/der Auftraggeber diese Bedingungen nicht wirksam etabliert haben, so haftet das Unternehmen/der Auftraggeber für etwaige materielle oder immaterielle Schäden, die dem FRD hierdurch entstehen, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der FRD kann die Beförderung ablehnen, soweit hierdurch ein wichtiger Grund gegeben ist.
Sollte das beauftragende Unternehmen/der beauftragende Auftraggeber eigene Bedingungen zur Vertragsgrundlage machen wollen, so werden diese nur dann wirksam, wenn der FRD hierzu schriftlich und explizit sein Einverständnis erklärt hat. Eine konkludente oder stillschweigende Zustimmung durch den FRD ist ausgeschlossen. Von dem Grundsatz der Schriftform und der ausdrücklichen Erklärung kann nur durch eine der Schriftform entsprechenden gesonderten Individualabrede abgewichen werden.
Sollten das Unternehmen/der Auftraggeber eigene Bedingungen zur Grundlage eines Angebots/Auftrags machen, so stellt die Annahmeerklärung des FRD ein modifiziertes Angebot unter der Bedingung der ausschließlichen Geltung dieser AGB dar.
2. Fahrscheine und Fahrtbindung
Jeder Fahrgast benötigt für die Fahrt einen gültigen Fahrschein oder die nachgewiesene Berechtigung durch den Unternehmer/Auftraggeber der beauftragten Fahrt.
Dieser berechtigt zum Transport durch die FRD auf der gebuchten Fahrt. Eine feste Sitzplatzreservierung ist nicht möglich.
Gültigkeit Fahrscheine: Es werden Fahrscheine für eine einfache Fahrt oder solche für Hin- und Rückfahrt angeboten. Bei Hin- und Rückfahrscheinen muss die Rückfahrt innerhalb von 3 Monaten nach der unternommenen Hinfahrt angetreten werden, sonst verfällt der Beförderungsanspruch. In diesen Fällen wird der anteilige Fahrpreis auf Antrag erstattet. Sollte die Hinfahrt nicht innerhalb von drei Monaten nach Buchung angetreten worden sein, so verfällt der Beförderungsanspruch. In diesen Fällen wird der anteilige Fahrpreis auf Antrag erstattet.
Im Linienverkehr gilt aufgrund der Bindung an die gebuchte Fahrt, dass der Beförderungsanspruch verfällt, sofern der Fahrgast trotz Leistungsbereitschaft der FRD die Fahrt nicht antritt. Der Fahrpreis wird dann abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von fünf Euro auf Antrag zurückerstattet. Sollte der Fahrgast aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls der gebuchten Fahrt die Fahrt nicht antreten können, so kann er bei einer Fahrt im Linienverkehr die nächste individuell buchbare Fahrt auf dieser Linie nutzen, sofern bei dieser abweichenden Fahrt ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind. Die Fahrtbindung entfällt dann insofern. Andernfalls wird der Fahrpreis auf Antrag zurückerstattet. Im Auftragsverkehr für beauftragende Unternehmen/Auftraggeber gilt, dass der Beförderungsanspruch grundsätzlich nur für die beauftragte(n) Fahrt(en) gilt. Dies umfasst die beauftragte Fahrtstrecke, Datum und Uhrzeit, Anzahl der Personen etc. Hierfür wird kein Fahrschein erstellt und ist daher nicht Voraussetzung für den Beförderungsanspruch.
Personenbezug und Ausweispflicht: Alle Fahrscheine sind namensgebunden (personenbezogen) und nicht auf andere Personen übertragbar. Jeder Fahrgast ist gesetzlich verpflichtet einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen. Das Fahrpersonal ist berechtigt die Übereinstimmung von Ticket und Ausweis sowie das Vorhandensein gültiger Grenzübertrittspapiere vor Fahrtantritt zu kontrollieren. Wird einem Fahrgast die Mitfahrt wegen fehlender Dokumente verweigert oder durch Grenzbehörden untersagt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
Ersatz: Bei Verlust eines Fahrscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatzfahrschein, um Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Kann der Fahrgast jedoch vor Fahrtantritt der gebuchten Fahrt zweifelsfrei nachweisen, dass der Fahrschein nicht missbräuchlich genutzt werden konnte, stellt die FRD gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € einen Ersatzfahrschein aus.
3. Erwerb, Zahlungsmittel und Zahlungsdienstleister
Fahrscheine können nur vor Fahrtantritt und wie folgt erworben und bezahlt werden:
Im Bus beim Fahrpersonal & am Firmensitz jeweils gegen Barzahlung (Banknoten können beim Fahrpersonal aus Sicherheitsgründen nur bis zum Einzelnennwert von maximal 100,00 € akzeptiert werden), EC-Karte oder Kreditkarte (sofern technisch vor Ort möglich). Fremdwährungen müssen durch den FRD nicht akzeptiert werden.
Online (Website): Über unseren elektronischen Buchungsprozess (Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal, Google Pay, Apple Pay).
Für Zahlungsdienstleister gilt grundsätzlich: Die Abwicklung elektronischer Zahlungen (Kartenzahlung vor Ort, sofern im Einzelfall technisch möglich, sowie Online-Zahlungen) erfolgt über externe Dienstleister. Bei elektronischen Zahlungsmethoden gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (z.B. PAYONE, S-Payment GmbH).
Rückbuchungen und Chargebacks: Löst der Fahrgast unberechtigt eine Rückbuchung (z. B. Kreditkarten-Chargeback, Rücklastschrift oder ungerechtfertigter Käuferschutzantrag) aus, hat er die dem FRD dadurch entstehenden tatsächlichen Kosten (insbesondere die Rückläufergebühren der Zahlungsdienstleister) zu erstatten.
Fahrtaufträge von Unternehmen/Auftraggebern müssen spätestens eine Woche nach Rechnungsstellung und Zugang der Rechnung bezahlt werden. Verzug tritt somit auch ohne Mahnung am achten Tag nach Rechnungszugang ein.
Der FRD kann bei Auftragsfahrten einen Vorschuss von bis zu 30 % des nach billigem Ermessen geschätzten Auftragswertes vor Fahrtantritt vom Unternehmen/Auftraggeber verlangen und bei Nicht-Leistung die Durchführung der Fahrt bis zur Erbringung einer Sicherheitsleistung verweigern.
4. Widerrufsrecht und Stornierung
Für Verträge über die Beförderung von Personen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der FRD räumt seinen Linien-Fahrgästen jedoch grundsätzlich aus Kulanz die Möglichkeit ein, bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt die gekauften Fahrscheine unter folgenden Bedingungen zu stornieren:
Der Fahrgast erhält nach seiner Wahl entweder einen Wertgutschein in Höhe des vollen Ticketpreises (einlösbar für zukünftige Fahrten der FRD) oder eine Erstattung des Fahrpreises auf das ursprüngliche Zahlungsmittel abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Ticket.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der FRD diese kulanterweise eingeräumte Möglichkeit dem Fahrgast verwehren. So muss der Fahrgast stets vorher nachweisen, dass er einen Missbrauch des stornierten Fahrscheins durch anschließende Nutzung verhindert hat. Ein Verstoß hiergegen löst Schadensersatzansprüche des FRD aus.
5. Gepäckbeförderung
Die Mitnahme von Gepäck erfolgt bei allen Fahrten ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und nach folgenden Bedingungen.
Freigepäck: Jeder Fahrgast kann unentgeltlich ein Stück Handgepäck (max. 50 x 30 x 25 cm (Länge x Breite x Höhe) im Fahrgastraum (nicht auf Sitzplätzen und nur entsprechend der Sicherheitsvorschriften bzw. Anweisungen des Fahrpersonals) sowie einen Koffer (max. 80 x 40 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe), max. 30 kg) im Kofferraum mitführen.
Mehrgepäck: Größere, schwerere bzw. zusätzliche Gepäckstücke (Handgepäck und Koffer) können gegebenenfalls und nur, sofern ausreichend Platz und Beladungskapazität vorhanden sind, gegen Aufpreis und dann ausschließlich im Kofferraum transportiert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Fahrpersonal. Jedes Gepäckstück wird nach seinem Einzelgewicht und -maß bemessen. Eine Kumulierung von Einzelmaßen bzw. -gewichten bei mehreren Gepäckstücken ist ausgeschlossen. Jedes Kilogramm (Überschreitung der Einzelgewichte des eingeräumten Handgepäckstücks oder des Koffers wie oben angegeben bzw. das Einzelgewicht bei Mehrgepäckstücken) kostet vier Euro inkl. Mehrwertsteuer und muss vor Fahrtantritt bezahlt werden.
Beschriftung & Verpackung: Reisegepäck muss gut verschlossen, transportüblich verpackt und zur Identifizierung mit Name und Telefonnummer versehen sein. Für unzureichend verpackte und/oder zerbrechliche Gegenstände wird bei Beschädigung keine Haftung übernommen. Das Verladen des Gepäcks erfolgt ausschließlich durch das Fahrpersonal.
Der Fahrgast ist verpflichtet, sich vor Abfahrt zu vergewissern, dass sein Gepäck ordnungsgemäß verladen wurde, und dieses bei Ankunft unverzüglich wieder entgegenzunehmen und dessen Zustand zu überprüfen. Nachträgliche Schadensersatz-Ansprüche sind nach Abfahrt vom Ausstiegsort ausgeschlossen, sofern die Schäden auch bei umfassender Prüfung durch Auspacken nicht vor Ort hätten entdeckt werden können, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Gefährliches Gepäck: Gepäckstücke, von denen eine Gefahr ausgeht oder die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften nicht ohne weiteres transportiert bzw. ein- bzw. ausgeführt werden dürfen (z.B. gefährliche Stoffe, explosive Gegenstände, leicht entzündliche Materialien, gesetzlich verbotene Waffen, Gefahrgut, illegale Gegenstände, sonstige Gegenstände, die die Sicherheit oder Ordnung gefährden, etc.), sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt selbstverständlich auch, sofern diese in Gepäckstücken verpackt sind. Das Fahrpersonal darf Gepäckstücke anlasslos auf die Einhaltung hin überprüfen und bei Verstoß die Beförderung des Gepäcks verweigern.
6. Kinderwagen, Fahrräder und Tiere
Kinderwagen: Gelten als reguläres Gepäckstück.
Fahrräder und Sportgeräte: Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Mitnahme ist grundsätzlich nur bei ausreichender Kapazität und nach vorheriger Anmeldung bei dem FRD (mindestens 48 Std. vor Fahrtantritt) möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt dem FRD/Fahrpersonal. Die Kosten hierfür sind individuell zu verhandeln.
Tiere: Tiere in geschlossenen und geeigneten Transportboxen werden als Gepäckstück behandelt. Hierfür gelten die vorstehend bezeichneten Größen- und Gewichtsgrenzen. Ein Beförderungsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Auch und insbesondere die Mitnahme von Tieren außerhalb einer Transportbox liegt im Ermessen des Fahrpersonals. Für sie ist ein Erwachsenen-Fahrschein zu lösen, sofern ihre Mitnahme akzeptiert wird. Es besteht zwingend Sicherungs-, Leinen- und Maulkorbpflicht. Blindenführhunde und Assistenzhunde werden stets kostenlos befördert.
7. Verhalten im Bus und Sicherheit
Weisungsrecht und Verhaltensregeln: Den Anweisungen des Fahrpersonals ist stets Folge zu leisten. Im gesamten Bus gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Fahrgäste, die den Betriebsablauf nachhaltig stören, Mitreisende belästigen oder alkoholisiert sind, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Anschnallpflicht: Sofern das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, gilt während der gesamten Fahrt die gesetzliche Anschnallpflicht.
Verunreinigung und Beschädigung: Bei Verunreinigung oder Beschädigung des Busses bzw. seiner Einrichtung hat der Verursacher dem FRD die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten sowie einen eventuell entstehenden Ausfallschaden zu ersetzen.
Alleinreisende Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Erziehungsberechtigten Person oder einer von dieser schriftlich bevollmächtigten Aufsichtsperson befördert werden. Für allein reisende Jugendliche ab 14 Jahren übernimmt die FRD ausdrücklich keine Aufsichtspflicht vor, während oder nach der Beförderung. Ein Fahrschein kann nur von Volljährigen Personen für einen Minderjährigen erworben werden.
8. Haftung des FRD
Der FRD haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des eingesetzten Personals. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Leistungsstörungen, Fahrtausfälle oder Verspätungen, die durch höhere Gewalt (z.B. extreme Witterungsbedingungen, unvorhersehbare Straßensperrungen, Staus, Streiks etc.) oder durch vom Fahrgast verschuldete Umstände entstehen, übernimmt der FRD keine Haftung. Ein Anspruch auf das Erreichen von Anschlussverbindungen (z.B. Flügen oder Zügen) besteht nicht. Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, eine Verbindung mit ausreichendem Zeitpuffer zu etwaig gewünschten Anschlussverbindungen zu wählen.
Die Haftung der FRD für Gepäck richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und folgenden Bedingungen. Wertgegenstände (z.B. Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte) sowie empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände dürfen ausschließlich im Handgepäck und auf eigenes Risiko des Fahrgastes mitgeführt werden. Die Haftung des FRD für Schäden am Laderaumgepäck beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Fahrpersonal herbeigeführte Schäden.
9. Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände oder Fundsachen werden für maximal zwei Monate am Firmensitz aufbewahrt und können dort gegen Eigentumsnachweis ausgehändigt werden. Für die Aufbewahrung wird eine Gebühr von 2,00 € pro angefangenem Tag erhoben. Ein Versand erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung, auf Risiko und auf Kosten des Fahrgastes. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist behält sich die FRD vor, die Gegenstände zu verwerten oder zu entsorgen. Für Fundsachen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
10. Fahrgastrechte
Es gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der jeweils gültigen Fassung, sofern diese nicht durch die vorstehenden Bedingungen wirksam abbedungen worden sind.
Weitere Informationen zu den Rechten als Fahrgast findet man auf unserer Webseite unter dem entsprechenden Link zu den Fahrgastrechten.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die man unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können.
Der FRD ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des FRD.
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des FRD. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13. Datenschutz
Der FRD erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und denen des FRD, die über dessen website, in den Fahrzeugen und am Firmensitz einsehbar sind.
Durch den Kauf eines Fahrscheins bzw. den wirksamen Auftrag zur Durchführung einer näher bestimmten Fahrt akzeptiert der Fahrgast/Unternehmer/Auftraggeber diese Erhebung, Speicherung und Verarbeitung zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen durch den FRD.
